CL-Fashion®
Inh. Claudia Lotter
Schloß Straße 20
3131 Walpersdorf
ÖSTERREICH

§ 1 Geltungsbereich
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CL-Fashion (im nachfolgenden "Unternehmer" genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB). Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die AGB im Geschäftslokal des Unternehmers aushängen bzw. ausliegen und im Übrigen sowohl auf der Homepage des Unternehmers (www.cl-fashion.eu, AGB) wie auch auf der Rückseite seiner Geschäftspapiere (z.B. Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein, usw.) abgedruckt sind.

2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Kunden als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Unternehmers nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Angebot und Bestellung
1) Alle Angebote des Unternehmers hinsichtlich der veranschlagten Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.

2) Bestellungen sind für den Unternehmer nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ist eine solche durch Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Kunden nicht mehr möglich.

3) Garantien werden vom Unternehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.

§ 3 Pflichten des Unternehmers
Der Kunde wählt anhand der ihm vom Unternehmer vorgelegten Muster das von ihm gewünschte Tuch aus. Der Unternehmer läßt das ausgesuchte Tuch nach den Wünschen des Kunden fertigen -  hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den persönlichen Maßen des Kunden gefertigt.

§ 4 Zahlung
1) Sämtliche Zahlungen sind in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich und allein an den Unternehmer zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach Auftragserteilung auf entsprechende Rechnungsstellung im Voraus ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Karte, Überweisung oder in bar.

2) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

3) Bei Rückbuchung einer Kreditkarten-Zahlung durch das Kreditkartenunternehmen des Kunden berechnet der Unternehmer alle anfallenden Rücklastgebühren und eine Auslagenpauschale als Aufwandsentschädigung von € 60,00 zzgl. der ges. USt.

§ 5 Pflichten des Kunden
1) Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage seiner Tuchauswahl individuell angefertigte und bereits im voraus bezahlte Ware auf entsprechende Aufforderung des Unternehmers zur Abnahme unverzüglich in dessen Geschäftslokal abzuholen.

2) Wünscht der Kunde die Versendung der Ware, ist er verpflichtet, alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.

3) Da die Ware für den Kunden nach seinen individuellen Maßen gefertigt wird, steht er dem Unternehmer zu einem Maßtermin zur Verfügung. Sollte der Unternehmer in der Vergangenheit bereits beim Kunden Maß genommen haben und sollte der Kunde dann später erneut Ware bestellen, obliegt es seiner Verantwortung, zu prüfen, ob die von ihm in der Vergangenheit genommenen Maße aktuell noch zutreffend sind; ansonsten hat er eine aktuelle Maßnahme beim Unternehmer anzufordern.

4) Vor Fertigstellung der Ware ist infolge der individuellen Maßfertigung die Anprobe durch den Kunden erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, dem Unternehmer für zwei Anproben vor der endgültigen Fertigstellung der Ware zur Verfügung zu stehen. Er wird das bei den Anproben gefertigte und ihm vorgelegte Anprobenblatt sorgfältig überprüfen und Fehler unverzüglich gegenüber dem Unternehmer rügen oder aber das Anprobenblatt unterzeichnen und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit dessen Inhalt bestätigen.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Aufforderung zur Abholung der Ware durch den Kunden auf diesen über. Versendet der Unternehmer auf Verlangen des Kunden die hergestellte Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Unternehmer die Sache dem Spediteur, Frachtführer, oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

§ 7 Leistungsstörungen
1) Der Kunde hat anlässlich der Abnahme der erst nach Anprobe fertiggestellten Ware deren Vertragsgemäßheit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung auf Kosten des Unternehmers verlangen.

2) Bei der Tuchauswahl anhand von Mustern können gegebenenfalls Webereitechnisch bedingte geringfügige Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur nicht vermieden werden. Evtl. geringfügige Abweichung des verarbeiteten Tuchs im Vergleich zum kundenseits ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Kunden daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Unternehmer verwendeten Tuchen handelt es sich im Übrigen um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Kunde erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Paßform Mängel der Ware nicht begründen.

3) Der Unternehmer leistet für die Mangelfreiheit der hergestellten Ware Gewähr für den Zeitraum von 2 Jahren ab Gefahrübergang. Sollte der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.

4.) Lieferzeiten: Generell werden Lieferzeiten mit 10 Wochen angesetzt. Durch Zulieferung (durch Paketdienste) und unbeinflussbare Verzögerungen (Zollabwicklung, höhere Gewalt) etc. können sich angegebene Lieferzeiten auch länger erstrecken. Eine Verlängerung der Lieferzeit gibt nicht Anlaß zum Rücktritt vom Kaufvertrag, vorallem nicht, wenn diese durch Unverschulden des Unternehmens entstanden sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Unternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Zahlungsverzug
Der Kunde hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von mindestens 13 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Unternehmers.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig mit der an ihn übermittelten Auftragsbestätigung der Unternehmer das kundenseits ausgesuchte Tuch nach dessen individuellen Maßen schneiden und die Ware anfertigen lässt, die gerade aufgrund ihrer Individualität für Dritte nicht brauchbar ist. Sollte also der Kunde, aus was für Gründen auch immer, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, hat er die ihm vom Unternehmer aufgegebenen Kosten der bis dahin erbrachten Aufwendungen/Arbeiten zur Vertragserfüllung (z.B. Zuschneide-, Material-, Fertigungskosten, usw.) zu tragen. Daneben schuldet er den Ausgleich einer Pauschale von 15 Prozent des Netto-Auftragswertes für beim Unternehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung und -stornierung angefallene Administrations-/ Abwicklungskosten, entgangenen Gewinn, usw..

Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Verzögerungen aus Lieferzeiten ist nicht möglich bzw. bedingt nicht zur Rückforderung des Auftragswertes.
 
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Unternehmer geringere Kosten angefallenen bzw. weniger Gewinn entgangen ist.

§ 12 Geltendes Recht
Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw. daraus resultierenden Streitigkeiten gilt - unter ausdrücklichem Ausschluß von UN-Kaufrecht - ausschließlich österreichisches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags der Parteien unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, ansonsten gilt das Gesetz.

§ 13 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen beider Parteien ist der Sitz des Unternehmers. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.