Allgemeine Geschäftsbedingungen CL-Fashion
CL-Fashion®
Inh. Claudia Lotter
Schloß Straße 20
3131 Walpersdorf
ÖSTERREICH
§ 1 Geltungsbereich
1)
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CL-Fashion (im
nachfolgenden "Unternehmer" genannt) erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB). Es wird
ausdrücklich darauf verwiesen, dass die AGB im Geschäftslokal des
Unternehmers aushängen bzw. ausliegen und im Übrigen sowohl auf der
Homepage des Unternehmers (www.cl-fashion.eu,
AGB) wie auch auf der Rückseite seiner Geschäftspapiere (z.B.
Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein, usw.) abgedruckt sind.
2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Kunden als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Unternehmers nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Angebot und Bestellung
1) Alle Angebote des Unternehmers hinsichtlich der veranschlagten Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.
2) Bestellungen sind für den Unternehmer nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ist eine solche durch Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Kunden nicht mehr möglich.
3) Garantien werden vom Unternehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.
§ 3 Pflichten des Unternehmers
Der
Kunde wählt anhand der ihm vom Unternehmer vorgelegten Muster das von
ihm gewünschte Tuch aus. Der Unternehmer läßt das ausgesuchte Tuch nach
den Wünschen des Kunden fertigen - hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt
und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den
persönlichen Maßen des Kunden gefertigt.
§ 4 Zahlung
1)
Sämtliche Zahlungen sind in EURO zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer ausschließlich und allein an den Unternehmer zu bezahlen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach
Auftragserteilung auf entsprechende Rechnungsstellung im Voraus ohne
Abzug fällig und zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Karte, Überweisung
oder in bar.
2) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
3) Bei Rückbuchung einer Kreditkarten-Zahlung durch das Kreditkartenunternehmen des Kunden berechnet der Unternehmer alle anfallenden Rücklastgebühren und eine Auslagenpauschale als Aufwandsentschädigung von € 60,00 zzgl. der ges. USt.
§ 5 Pflichten des Kunden
1) Der Kunde
verpflichtet sich, die auf der Grundlage seiner Tuchauswahl individuell
angefertigte und bereits im voraus bezahlte Ware auf entsprechende
Aufforderung des Unternehmers zur Abnahme unverzüglich in dessen
Geschäftslokal abzuholen.
2) Wünscht der Kunde die Versendung der Ware, ist er verpflichtet, alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.
3) Da die Ware für den Kunden nach seinen individuellen Maßen gefertigt wird, steht er dem Unternehmer zu einem Maßtermin zur Verfügung. Sollte der Unternehmer in der Vergangenheit bereits beim Kunden Maß genommen haben und sollte der Kunde dann später erneut Ware bestellen, obliegt es seiner Verantwortung, zu prüfen, ob die von ihm in der Vergangenheit genommenen Maße aktuell noch zutreffend sind; ansonsten hat er eine aktuelle Maßnahme beim Unternehmer anzufordern.
4) Vor Fertigstellung der Ware ist infolge der individuellen Maßfertigung die Anprobe durch den Kunden erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, dem Unternehmer für zwei Anproben vor der endgültigen Fertigstellung der Ware zur Verfügung zu stehen. Er wird das bei den Anproben gefertigte und ihm vorgelegte Anprobenblatt sorgfältig überprüfen und Fehler unverzüglich gegenüber dem Unternehmer rügen oder aber das Anprobenblatt unterzeichnen und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit dessen Inhalt bestätigen.
§ 6 Gefahrübergang
Die
Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Aufforderung zur Abholung der Ware durch den
Kunden auf diesen über. Versendet der Unternehmer auf Verlangen des
Kunden die hergestellte Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald der Unternehmer die Sache dem Spediteur, Frachtführer, oder einer
sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben
hat.
§ 7 Leistungsstörungen
1) Der Kunde hat
anlässlich der Abnahme der erst nach Anprobe fertiggestellten Ware deren
Vertragsgemäßheit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle
Beanstandungen dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei
berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung auf Kosten des
Unternehmers verlangen.
2) Bei der Tuchauswahl anhand von Mustern können gegebenenfalls Webereitechnisch bedingte geringfügige Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur nicht vermieden werden. Evtl. geringfügige Abweichung des verarbeiteten Tuchs im Vergleich zum kundenseits ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Kunden daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Unternehmer verwendeten Tuchen handelt es sich im Übrigen um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Kunde erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Paßform Mängel der Ware nicht begründen.
3) Der Unternehmer leistet für die Mangelfreiheit
der hergestellten Ware Gewähr für den Zeitraum von 2 Jahren ab
Gefahrübergang. Sollte der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes
sein, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.
4.)
Lieferzeiten: Generell werden Lieferzeiten mit 10 Wochen angesetzt.
Durch Zulieferung (durch Paketdienste) und unbeinflussbare Verzögerungen
(Zollabwicklung, höhere Gewalt) etc. können sich angegebene
Lieferzeiten auch länger erstrecken. Eine Verlängerung der Lieferzeit
gibt nicht Anlaß zum Rücktritt vom Kaufvertrag, vorallem nicht, wenn
diese durch Unverschulden des Unternehmens entstanden sind.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Im
Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den
Unternehmer oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Zahlungsverzug
Der
Kunde hat für den Fall des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von
mindestens 13 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu
leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Unternehmers.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gleichzeitig mit der an ihn
übermittelten Auftragsbestätigung der Unternehmer das kundenseits
ausgesuchte Tuch nach dessen individuellen Maßen schneiden und die Ware
anfertigen lässt, die gerade aufgrund ihrer Individualität für Dritte
nicht brauchbar ist. Sollte also der Kunde, aus was für Gründen auch
immer, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, hat
er die ihm vom Unternehmer aufgegebenen Kosten der bis dahin erbrachten
Aufwendungen/Arbeiten zur Vertragserfüllung (z.B. Zuschneide-,
Material-, Fertigungskosten, usw.) zu tragen. Daneben schuldet er den
Ausgleich einer Pauschale von 15 Prozent des Netto-Auftragswertes für
beim Unternehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung und
-stornierung angefallene Administrations-/ Abwicklungskosten,
entgangenen Gewinn, usw..
Ein Rücktritt vom Vertrag
wegen Verzögerungen aus Lieferzeiten ist nicht möglich bzw. bedingt
nicht zur Rückforderung des Auftragswertes.
Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass beim Unternehmer geringere Kosten
angefallenen bzw. weniger Gewinn entgangen ist.
§ 12 Geltendes Recht
Für
das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder
mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw.
daraus resultierenden Streitigkeiten gilt - unter ausdrücklichem
Ausschluß von UN-Kaufrecht - ausschließlich österreichisches Recht.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen diese AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags
der Parteien unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die
übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen
Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, ansonsten
gilt das Gesetz.
§ 13 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort
aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen beider
Parteien ist der Sitz des Unternehmers. Gerichtsstand ist der
Erfüllungsort.